Reha-FAQ
Die Rehabilitation, kurz Reha, ist eine wichtige medizinische Maßnahme zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Sie umfasst verschiedene Therapieformen und zielt darauf ab, Patienten nach Krankheiten oder Unfällen wieder in den Alltag und das Berufsleben zu integrieren.
Während eine Reha medizinisch notwendig ist und auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit abzielt, dient eine Kur eher der Vorsorge und Erholung. Reha-Maßnahmen sind in der Regel intensiver und zielgerichteter als Kuren.
Die Wiedereingliederung nach einer Reha erfolgt oft stufenweise und wird individuell geplant. Ziel ist es, den Rehabilitand schrittweise wieder an seinen Arbeitsplatz heranzuführen.
Auch Arbeitslose haben Anspruch auf Rehabilitationsleistungen. Die Kosten werden in der Regel von der Kranken- oder Rentenversicherung übernommen.
Eine Reha kann dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten. Spezielle berufliche Reha-Maßnahmen zielen darauf ab, den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Es gibt verschiedene Rehabilitationsverfahren, die je nach Erkrankung und individueller Situation angewendet werden. Dazu gehören medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen.
Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Form der Rehabilitation, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt erfolgt. Sie dient der Fortsetzung der Behandlung und der Wiedereingliederung in den Alltag.
Die BGSW ist eine spezielle Form der stationären Rehabilitation, die von der Berufsgenossenschaft getragen wird. Sie zielt auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ab.
Die medizinische Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen, die zur Wiederherstellung der körperlichen und geistigen Gesundheit beitragen. Sie kann ambulant oder stationär erfolgen.
Bei der stationären Reha bleiben Rehabilitanden für die gesamte Dauer der Rehabilitation in der Klinik. Dies ermöglicht eine intensive und umfassende Behandlung.
Rehabilitanden sind Personen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen eine Rehabilitation in Anspruch nehmen.
Auch Rentner haben Anspruch auf Rehabilitationsleistungen. Diese zielen oft darauf ab, die Selbstständigkeit im Alltag zu erhalten oder wiederherzustellen.
Beamte haben spezielle Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, die sich von denen gesetzlich Versicherter unterscheiden können. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns!
service.kohlwald@ rehazentrum-stb.de
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Die Dauer einer Reha, wie oft sie in Anspruch genommen werden kann und ob eine Verlängerung möglich ist, hängt von der individuellen Situation ab. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Wenn die Rentenversicherung der Kostenträger ist, wird der Reha-Antrag direkt bei dieser gestellt.
Bei einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird der Antrag bei dieser eingereicht.
Bei einer Ablehnung des Reha-Antrags besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Unter bestimmten Umständen kann eine bereits bewilligte Reha verschoben werden. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns!
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Rehabilitanden haben ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Reha-Einrichtung, das jedoch bestimmten Einschränkungen unterliegt.
Die Kosten einer Reha werden in der Regel von der Kranken- oder Rentenversicherung übernommen, können aber auch Zuzahlungen erfordern.
In vielen Fällen ist eine Zuzahlung zur Reha erforderlich, deren Höhe gesetzlich geregelt ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns!
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Die Lohnfortzahlung während einer Reha ist gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Kosten für die Fahrt zur Reha-Einrichtung können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Versicherte eine Rehabilitation beantragen. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Eine Erkrankung, die Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert hat
- Die Aussicht, dass eine Rehabilitation Ihre Gesundheit und Arbeitsfähigkeit verbessern oder wiederherstellen kann
- Die Ausschöpfung ambulanter Behandlungsmöglichkeiten
Auch wenn Sie eine Kur beantragen möchten, gelten ähnliche Kriterien. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Zielsetzung und Dauer der Maßnahme.