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rehazentrum st blasien

Wunsch- und Wahlrecht

Bedeutung des Wunsch- und Wahlrechts

Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein grundlegendes Recht, das Ihnen als Patient zusteht. Es ermöglicht Ihnen, aktiv an der Entscheidung über Ihre Rehabilitationseinrichtung mitzuwirken. Dieses Recht ist im Sozialgesetzbuch verankert und gilt für alle Versicherten, unabhängig davon, ob die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger für Ihre Rehabilitation zuständig ist.

Sie haben nach § 9 SGB IX das Recht, die Klinik Ihrer Wahl zu wählen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Keine Ihr Reha-Träger darf keine zusätzlichen Kosten von Ihnen verlangen, wenn Sie eine zertifizierte Klinik wählen. Das Gesetz sieht keine Zuzahlungspflicht vor. Ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit Ihrem Klinikvorschlag.

Bedeutung des Wunsch- und Wahlrechts

Der Weg zu Ihrer Wunsch-Rehaklinik

Um Ihr Wunsch- und Wahlrecht bei der Reha effektiv zu nutzen, empfehlen wir folgende Schritte:

  1. Recherchieren Sie verschiedene Rehakliniken und deren Angebote, um die Klinik zu finden, die Ihre Bedürfnisse am besten unterstützt
  2.  Teilen Sie Ihrem behandelnden Arzt oder dem Kostenträger mit, dass Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen möchten.
  3. Reichen Sie Ihren Reha-Antrag ein und geben Sie dabei Ihre Wunschklinik an. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von Ihrem Kostenträger oder können es oft auch online herunterladen.
Der Weg zu Ihrer Wunsch-Rehaklinik