Bedeutung des Wunsch- und Wahlrechts
Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein grundlegendes Recht, das Ihnen als Patient zusteht. Es ermöglicht Ihnen, aktiv an der Entscheidung über Ihre Rehabilitationseinrichtung mitzuwirken. Dieses Recht ist im Sozialgesetzbuch verankert und gilt für alle Versicherten, unabhängig davon, ob die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger für Ihre Rehabilitation zuständig ist.
Sie haben nach § 9 SGB IX das Recht, die Klinik Ihrer Wahl zu wählen, sofern diese zertifiziert ist und keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Keine Ihr Reha-Träger darf keine zusätzlichen Kosten von Ihnen verlangen, wenn Sie eine zertifizierte Klinik wählen. Das Gesetz sieht keine Zuzahlungspflicht vor. Ergänzen Sie Ihren Reha-Antrag mit Ihrem Klinikvorschlag.